Hinweis:
Als Verkäufer von Starterbatterien sind wir nach §10 BattG gesetzlich verpflichtet vom Endverbraucher, der eine neue Starterbatterie erwirbt, ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro zu erheben. (Gewerbliche Händler/Großkunden müssen diesen nicht zahlen.)
Endverbraucher müssen diesen Pfand nicht zahlen, wenn Sie die Altbatterie an Recyclinghöfen, Kommunen, der Stadt oder in einem Fachgeschäft abgeben und anschließend einen abgestempelten Altbatterieschein per Post oder per Fax an uns senden.
Die angegebenen Preise der Batterien sind ohne Pfand. Der Pfand in Höhe von 7,50 wird 14 Tage nach Erhalt der neuen Batterie fällig. Dieser ist separat, also unabhängig von Warenpreis an uns zu zahlen.
Gefahrstoffkennzeichnung nach CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 für Starter-Batterien mit Batterie-Säurepack:
Enthält: Schwefelsäure 38%
Gefahrenpiktogramme: GHS05
Signalwort: GEFAHR
Gefahrenhinweise:
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise:
P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301 / P330 / P331 Bei Verschlucken: Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen
P303 / P361 / P353 Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen, Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P305 / P351 / P338 Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.